§ 1 .
Geltung der AGB (1) Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des
Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren
Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher
vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn
der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2
Buchung/Buchungsbestätigung Buchungswünsche
geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich
an tonischuler@t-online.de oder rufen uns an.
Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum
bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung der gebuchten
Ferienwohnung sowie die Rechnung. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist
mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §3)
rechtskräftig.
§ 3
Zahlungsbedingungen Die
Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme ist sofort nach der
Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist bis
spätestens 21 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen sofort nach
Rechnungserhalt.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für
jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 15,00
Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos
anfallen, trägt der Kunde. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus
dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig
vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag
spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per
Überweisung oder nach Absprache Bargeldzahlungen, keine ec-und Kreditkarten
bzw. Schecks.
§ 4 An- und
Abreise Am
Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die
Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Zwecks
Schlüsselübergabe kontaktieren Sie uns 3-5 Tage vor Anreise telefonisch oder
per E-Mail. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn
die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 14:00 Uhr bezogen werden
kann.
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter
behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Die Wohnung
ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu
reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt
sein.
§ 5
Ferienwohnungen Die
Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit
vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der
Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu
setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt,
dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar.
Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
Ein
Zylinderschloss mit 3 Schlüsseln austauschen kostet 50,00 Euro.
Das Inventar
ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den
Ferienwohnungen vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen,
insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden
seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon
ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung,
Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen
Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte
Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung
zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die
Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
§ 6
Haustiere Die
Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die
Unterbringung von Tieren verlangt der Anbieter einen angemessenen Aufpreis.
Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser
eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung
stellen.
§ 7
Aufenthalt
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt
werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist
für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis
bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag
fristlos zu kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt.
Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der
Hausordnung der Ferienwohnungen Richter einverstanden. Die
Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter
berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein
Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht
nicht.
§ 8
Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des
vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat
schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit
bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
bis zu 60
Tage vor dem Anreisetag 20% des vereinbarten Preises
bis zu 45 Tage vor dem Anreisetag 40% des vereinbarten Preises
bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag 60% des vereinbarten Preises
bis zu 15 Tage vor dem Anreisetag 80% des vereinbarten Preises
1 Tag vor Anreisetag oder Nichtanreise 90% des vereinbarten Preises
Der
Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.§ 9
Rücktritt durch den Vermieter Im Falle
einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer
unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber)
sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen;
beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem
Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung
für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer
Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört
oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
§10 Haftung
des Vermieters Der
Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts.
Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder
Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit
ausgeschlossen.
§11 Nutzung
eines Internetzugangs über WLAN§11.1.
Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN Der
Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er
gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine
Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht,
Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit
oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist
jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise
weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder
zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss
rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen
eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren
Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich
insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte
Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende,
pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
§11.2.
Zugangsdaten Die Nutzung
erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen
in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den
Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und
vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser
Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet
sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das
Recht, Zugangscodes zu ändern.
§11.3.
Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung Der Mieter
wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht,
Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs
hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher
möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich
darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner,
Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die
Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters.
Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des
Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn
die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§11.4.
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen Für die über
das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen
kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter
selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder
geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu
tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht
einzuhalten. Er wird insbesondere:
Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen
Inhalten zu nutzen;
keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen,
verbreiten oder zugänglich machen;
dies gilt insbesondere m Zusammenhang mit dem Einsatz von
Filesharing-Programmen;
die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder
verbreiten;
das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen
Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter
stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen
Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den
Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen,
dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr
zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er
erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß
vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen
Umstand hin.
§ 12
Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Der Gast
ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr
gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf
Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die
Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei
Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu
halten.
(3) Die
Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren in der Ferienwohnung Birke und
Ferienwohnung Linde ist gegen einen Aufpreis erlaubt ( max. 2 Haustiere je
Wohnung). Haustiere in der Ferienwohnung Ahorn sind nicht erlaubt.
Der Halter hat darauf zu achten das die Notdurft des Hundes nicht auf dem
Gartengrundstück erfolgt.
(4) In der
Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der
Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in
Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
(5) Das
Wäsche waschen und trocknen ist in den Wohnungen untersagt. Bei Bedarf ist das
waschen beim Vermieter möglich, pro Waschmaschine 4,00 Euro inkl. Waschmittel.
Das trocknen der Wäsche oder Badesachen/ Handtücher ist auf dem
Wäschetrockenplatz gestattet. Das spannen von Wäscheleinen auf den Balkonen ist
nicht erwünscht.
(6) Unser
hauseigenen Parkplatz bietet 3 PKW-Stellplätze. Weitere Fahrzeuge können auf
unserem Gartengrundstück abgestellt werden. Bitte achten Sie darauf, das keine
Fahrzeuge die Ausfahrt aus unserer Doppelgarage behindern.
(7) Um
Schäden an den Gebäuden zu vermeiden und aus Rücksicht auf die Obstbäume sowie
Sträucher sind jegliche Ballsportarten im Garten untersagt. Ballspiele sind
außerhalb unseres Gartengrundstückes jederzeit möglich.
(8) Die Ein- und/oder Anbringung von
Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der
Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein
und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz
von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä.
verpflichtet.
(10) Der
Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere
bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der
Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird
den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn,
dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§13
Schriftform Andere als
in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche
Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden
akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.
§14.
Salvatorische Klausel Sollte eine
oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der
unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 15
Gerichtsstand Für etwaige
Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Fritzlar
Sie haben
Fragen oder wollen telefonisch buchen? Rufen Sie uns an! 05624 9220054 oder 01789386359
Landschaft
prägt, wo die Natur
noch Natur ist, laden wir Sie ein,
unser Gast zu sein!
Anreisezeiten15:00 -22:00 Uhr
oder nach
telefonischer Vereinbarung.
Am Tag der
Abreise steht Ihnen die Ferienwohnung bis 10 Uhr zur Verfügung.
Unser
Ferienhaus verfügt über einen kostenlosen Parkplatz.
Haustiere
sind nicht erlaubt.
Gern sind
wir auch für Sie bei Wünschen und Fragen da! Wir möchten, dass Sie sich als
Gast bei uns wohl fühlen!
AGB